AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Dienstleistungen der Mara Immobilien GmbH werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Vertragspartner erbracht, welcher im Folgenden als Kunde bezeichnet wird.
1.2. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind unverbindlich und freibleibend.
3. Entstehen des Honoraranspruchs
3.1. Mara Immobilien GmbH erbringt eine Maklerleistung durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrags (Kauf, An- und Vorkauf, Pacht, Miete, Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Share-Deal), Erbbaurechten oder wirtschaftlich gleichwertige Verträge), die zumindest mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags ist.
3.2. Die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht schriftlich innerhalb angemessener Frist Vorkenntnisse gegenüber Mara Immobilien GmbH geltend macht.
4. Fälligkeit des Honorars
4.1. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu
zahlen.
5. Höhe und Berechnungsgrundlagen des Honorars
5.1. Sofern im Angebot kein Honorar genannt wird und dieses nicht für den Vertragspartner kostenfrei ist, gelten die folgenden Honorarsätze für den erfolgreichen Nachweis eines Mieters/Käufers oder die erfolgreiche Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrags. Folgende Honorarsätze verstehen sich immer zzgl. ges. MwSt..
5.2. Bei Miet- oder Pachtverträgen richtet sich das Honorar nach der Laufzeit des Vertrags:
- Laufzeiten bis 60 Monate -> 3-fache einer Bruttomonatsmiete
- Laufzeiten ab 60 Monate -> 4-fache einer Bruttomonatsmiete
Die Bruttomonatsmiete umfasst alle angemieteten Flächen sowie Park- und Fahrradstellplätze. Für die Berechnung des Honorars ist die vereinbarte Bruttomonatsmiete im Hauptvertrag maßgeblich. Bei Staffelmieten wird die durchschnittliche Bruttomonatsmiete aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrags zur Berechnung herangezogen. Mietfreie Zeiten und andere Incentives mindern das Honorar nicht.
5.3. Bei Kaufverträgen gilt ein gestaffeltes Gleitmodell hinsichtlich des Kaufpreises:
- Bei einem Volumen bis zu € 5 Mio. -> 5,0 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises
- Bei einem Volumen zwischen € 5 Mio. und € 10 Mio. -> 4,0 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises
- Bei einem Volumen über € 10 Mio. -> 3,0 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises
5.4. Beim Erwerb eines Erbbaurechts an einem Grundstück richtet sich das Honorar nach den gleichen Staffelungen wie bei Kaufverträgen, basierend auf 80 % des Grundstückswerts und ggf. vorhandenen Bauten oder dem Erbbauzins der nächsten 20 Jahre nach Vertragsabschluss, wobei der höhere Wert maßgeblich ist.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zur Vermarktung der Immobilien (z.B. Grundrisse, Bauakten, Energieausweis, etc.) zur Verfügung.
6.2. Der Kunde informiert Mara Immobilien GmbH unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrags und stellt eine Kopie zur Verfügung.
6.3. Etwaige Vorkenntnisse bezüglich eines Nachweises zur Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags sind Mara Immobilien GmbH unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
6.4. Der Kunde behandelt die erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich und darf sie nicht an Dritte weitergeben. Bei unbefugter Weitergabe haftet der Kunde für das vereinbarte Honorar und etwaige Schäden.
6.5. Der Kunde garantiert, dass etwaige zur Verfügung gestellte Bilder oder Visualisierungen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt Mara Immobilien GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter und den daraus resultierenden Kosten aufgrund einer möglichen Verletzung oder des Fehlens von Rechten frei.
7. Presseveröffentlichungen / Online-Vermarktung
7.1. Mara Immobilien GmbH darf das Objekt des Kunden online unter Verwendung der bereitgestellten Unterlagen vermarkten (z.B. Immobilienplattformen und eigene Homepage). Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen obliegen dem Kunden, der Mara Immobilien GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellt.
8. Haftung
8.1. Die von Mara Immobilien GmbH gemachten Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Konditionen der angebotenen Immobilien erfolgen
nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, diese Informationen eigenständig zu überprüfen. Gleiches gilt für die den Schreiben von Mara Immobilien GmbH beigefügten Anlagen.
8.2. Mara Immobilien GmbH haftet für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere werden Ansprüche auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben durch Überlassung des Exposés nicht begründet.
8.3. Die Haftung von Mara Immobilien GmbH ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt.
8.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden die Mara Immobilien GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
9. Geldwäschegesetz, Bestechung & Korruption
9.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Bestimmungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
9.2. Bei Verstößen behält sich Mara Immobilien GmbH das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
9.3. Die Parteien sichern zu, dass sie alle anwendbaren Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ("Antikorruptionsgesetze") einhalten.
10. Datenschutz
10.1. Die Datenschutzrichtlinien der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Mara Immobilien GmbH sind unter www.maraimmobilien.de einzusehen.
11. Sonstiges
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mara Immobilien GmbH ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Mara Immobilien GmbH
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
rachelski@maraimmobilien.de
Geschäftsführender Gesellschafter:
Matthias Rachelski
HRB 133918
Amtsgericht Frankfurt am Main